03.12.2009 - Pressemitteilung
Eine abermalige intensive Prüfung der Informationsliste zur Vermeidung der Einstellung von als ungeeignet festgestellten Lehrkräften durch das Hessische Kultusministerium und den hessischen Datenschutzbeauftragten hat zweifelsfrei ergeben, dass eine solche Datei mit personenbezogenen Daten im Sinne des Hessischen Beamtengesetzes sowie des Hessischen Datenschutzes ist. Das teilte Kultusministerin Dorothea Henzler heute in Wiesbaden mit. Darüber hinaus sei die Anlage einer solchen Liste in der Sache dringend geboten.
Diese Liste ist absolut notwendig, betonte Henzler. Sie stelle das einzige Mittel dar, um zu verhindern, dass Bewerberinnen und Bewerber in den hessischen Schuldienst gelangen, die hierfür nachgewiesen nicht die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aufbringen, so Henzler. Letztlich dient diese Liste dem Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Qualität der Arbeit an unseren Schulen. Anlass dafür, die Liste ins Leben zu rufen, seien Vorkommnisse gewesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Staatlichen Schulamt abgelehnt worden waren, bei einem anderen staatlichen Schulamt ohne Hinweis auf das gescheiterte Verfahren eine erneute Anstellung im hessischen Schuldienst betrieben. Bei der dezentral gestalteten Schulaufsicht in Hessen ist es notwendig, ein einheitliches Handeln aller Ämter durch diesen Informationsaustausch sicherzustellen, so Henzler.
Auf der Liste befinden sich nur aus dem Schuldienst entlassene Lehrkräfte. Die Entlassung erfolgte in den meisten Fällen nach einem juristisch abgeschlossenen Verfahren, entweder auf Grund zweimaliger Feststellung der fachlichen Nichtbewährung oder nach Feststellung von erheblichen Defiziten in der persönlichen Eignung für den Lehrerberuf. In allen Fällen wurden Personalrat und Frauenbeauftragte mit einbezogen, die Betroffenen erhielten alle das Recht auf Widerspruch und Anfechtung durch Klage. In einigen wenigen Fällen kamen die Betroffenen ihrer Entlassung mit der eigenen Kündigung zuvor. Die Liste enthält nur Daten, die aus diesen abgeschlossenen Verfahren gewonnen wurden. An all diesen Verfahren waren die betroffenen Personen unmittelbar beteiligt, hatten jederzeit Kenntnis über gegen sie erhobene Einwände und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten, sagte Henzler.
Die Liste stelle keinen endgültigen Ausschluss vom hessischen Schuldienst dar. Neue Erkenntnisse über neu erbrachte Leistungen könnten jederzeit zur Streichung von der Liste führen. Die Staatlichen Schulämter informieren derzeit die auf der Liste stehenden Personen. Ich habe entschieden, dass alle auf der Informationsliste geführten Personen unverzüglich über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt werden, wie es der Datenschutzbeauftragte empfohlen hat, sagte die Ministerin. Eine Beteiligung des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) sei rein rechtlich nicht notwendig. Gleichwohl bin ich bereit, dem HPRLL erneut zu erläutern, was das Ziel, der Umfang und die Handhabung dieser Informationsliste ist, so Henzler.
Pressestelle:
Kultusministerium
Pressesprecher: Dr. Nicolas Wolz, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006,
Fax: (0611) 368 2096
E-Mail:
pressestelle@hkm.hessen.deKultusministerium