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Neue Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) ab dem Schuljahr 2009/10

Warum gibt es eine neue Oberstufen- und Abiturverordnung und für wen gilt sie?

Alle Bundesländer haben sich durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) dazu verpflichtet, die neuen Regelungen zur Oberstufe und zur Abiturprüfung spätestens für Schülerinnen und Schüler, die ab 2011 in die Qualifikationsphase eintreten, umzusetzen. Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 24.10.2008) ist aufrufbar unter http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/sekundarstufe-ii-gymnasiale-oberstufe.html


Die neue Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) ist in Hessen daher zum Schuljahr 2009/10 für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe übergehen, in Kraft getreten. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Jahren bereits die gymnasiale Oberstufe besucht haben, gelten bis zum Abitur auch weiterhin die Regelungen der bisherigen Oberstufenverordnung (VOGO/BG). Im Schuljahr 2010/2011 werden letztmalig Schülerinnen und Schüler nach dieser Verordnung ihr Abitur ablegen. Ab dem Schuljahr 2011/12 werden nach dieser Übergangsphase alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe gemäß der neue Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) unterrichtet und im Abitur geprüft - unabhängig von G8 und G9.


Verwaltungsreform und Bürokratieabbau

Im Rahmen der Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus wurden in der neuen Abitur- und Oberstufenverordnung (OAVO) überlappende Regelungen anderer Verordnungen (z.B. zur Nichtschülerabiturprüfung, zu dem gleichzeitigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat, zur Ergänzungsprüfung für das Latinum und Graecum, zu den Abiturprüfungen im Abendgymnasium und Hessenkolleg) zusammengefasst. Dadurch konnte der Umfang der bisherigen Verordnungen um ca. ein Drittel reduziert werden. Zudem wurde im Sinne der selbstständigen Schule auf Detailregelungen so weit wie möglich verzichtet.


Was verändert sich nicht?


Die Grundstruktur der dreijährigen gymnasialen Oberstufe bleibt auch künftig erhalten: Sie gliedert sich nach wie vor in eine einjährige Einführungsphase (E1/E2 ) und in eine zweijährige Qualifikationsphase mit vier Kurshalbjahren (Q1 bis Q4). Nicht verändert werden die Zahl der Pflichtfächer in der Einführungsphase sowie die Unterscheidung zwischen Leistungskursen und Grundkursen in der Qualifikationsphase, die Zuordnung der Fächer zu den drei Aufgabenfeldern und die Form des Abiturs mit fünf Prüfungsfächern (mit der Möglichkeit, als 5. Prüfungsfach statt einer mündlichen Prüfung eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung zu wählen).


Was verändert sich?

Vorbereitung auf die Bildungsstandards

In der neuen Abitur- und Oberstufenverordnung (OAVO) wird auf die von der Kultusministerkonferenz geplanten Bildungsstandards für das Abitur vorbereitet, werden die Regelungen zum Landesabitur integriert und mittlerweile erfolgten Änderungen der Sekundarstufe I in der gymnasialen Oberstufe weitergeführt (z.B. Kontingentstundentafel, bilinguale Angebote).


Berechnung der Abiturdurchschnittsnote

Die Leistungen der vier Kurshalbjahre der Qualifikationsphase und die Leistungen der Abiturprüfung werden gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz in ein Verhältnis 2:1 gesetzt.In der Qualifikationsphase sind maximal 600 Punkte (früher 540) und in der Abiturprüfung maximal 300 Punkte zu erreichen. Maximal können 900 Punkte (früher 840) in der Gesamtqualifikation bei insgesamt stärkerer Gewichtung der Abiturprüfung erreicht werden.


Stärkung der Fremdsprachen

Beim Zusammenwachsen Europas ist die Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen eine wichtige schulische Aufgabe. Im Sinne der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz wurde der bilinguale Unterricht in der Oberstufe verankert. Bilingualer Unterricht soll in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden können. Schülerinnen und Schüler können künftig bilinguale Abiturprüfungen in Sachfächern auf Grundkursniveau ablegen, wenn sie in diesen durchgehend fremdsprachlich in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet wurden.


Französisches Baccalauréat

Die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auch das mit dem Abitur vergleichbare französische Baccalauréat zu erreichen, wurde in der neuen Oberstufenverordnung verankert.


Kommunikationsprüfung

Der Förderung der Sprachkompetenz im Sinne der Bildungsstandards dient auch die Kommunikationsprüfung, die im zweiten Jahr der Qualifikationsphase im Leistungskurs der modernen Fremdsprachen eine Klausur ersetzt. Die Handreichung hierzu steht als Download zur Verfügung.


Auslandsaufenthalte

Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert werden. Es soll den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Bei Auslandsaufenthalten während der Einführungsphase sind nach der Rückkehr in der Regel daher ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase, bei Auslandsaufenthalten während der Qualifikationsphase die Anrechnung von Leistungen aus der Einführungsphase und aus dem Ausland möglich (auf Antrag).


Erweiterung der Möglichkeiten bei Leistungsnachweisen

Die Palette der möglichen Leistungsnachweise in der gymnasialen Oberstufe wurde erweitert: Leistungsnachweise können Klausuren, Referate, Präsentationen, umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen und fachpraktische Prüfungen im Fach Sport sowie in den musischen Fächern sein. Beispielsweise kann im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase nach der Entscheidung der Lehrkraft eine Klausur durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden. Durch dieses erweiterte Spektrum wird eine größere Bandbreite der Kompetenzen gefördert.


Größere Möglichkeiten zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern

Die Anzahl der Stunden, die Schulen nach Entscheidung der Schulkonferenz als Förder-, Kompensations- bzw. Orientierungsstunden in der Einführungsphase einsetzen können, wurde erhöht. Somit besteht eine bessere Möglichkeit zum Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern, zur Orientierung und zur individuellen und schulischen Profilbildung. Von 34 Pflichtstunden in der Einführungsphase können 5 als Poolstunden genutzt werden.


Für Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 die Abiturprüfung ablegen, gelten auch weiterhin die Bestimmungen der bisherigen Oberstufenverordnung (VOGO/BG), die mit der dazugehörigen Schülerbroschüre "Abitur in Hessen - ein guter Weg (VOGO/BG)" auf dieser Seite unter "weitere Informationen" zu finden ist.

Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2009/10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eingetreten sind, gelten bereits die Bestimmungen der neuen Abitur- und Oberstufenverordnung (OAVO), die ebenfalls zusammen mit der aktualisierten Schülerbroschüre "Abitur in Hessen - ein guter Weg (OAVO)" unter "weitere Informationen" heruntergeladen werden kann.



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Weitere Informationen

Abitur in Hessen - Ein guter Weg: Informationen für Schülerinnen und Schüler

Informationsbroschüre zur VOGO/BG

Informationsbroschüre zur OAVO vom 20. Juli 2009

Hinweis

Lehrpläne des Beruflichen Gymnasiums

Hier finden Sie die Lehrpläne des Beruflichen Gymnasiums.

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